Staatsleistungen, 2023
Die Humanistische Union hat die Zahlen für die von 14 Bundesländern gezahlten Staatsleistungen an die Kirchen für 2023 vorgelegt. Die Gesamtsumme der Zahlungen beläuft sich auf 602 Mio. Euro (602.244.200). …
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Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
Die Humanistische Union hat die Zahlen für die von 14 Bundesländern gezahlten Staatsleistungen an die Kirchen für 2023 vorgelegt. Die Gesamtsumme der Zahlungen beläuft sich auf 602 Mio. Euro (602.244.200). …
Die Humanistische Union (Johann-Albrecht Haupt) hat die Ergebnisse der Recherche zu den Staatsleistungen der deutschen Bundesländer für das Jahr 2022 vorgelegt. Die Zahlengaben beruhen auf den Haushaltsplänen der 14 Bundesländer …
Nach den Recherchen von Johann-Albrecht Haupt (Humanistische Union) sind auch für 2018 die Staatsleistungen nach Art. 140 GG entsprechend der Beamtenbesoldung gestiegen und belaufen sich auf 538.014.642 Euro.
Es sind die in den Haushaltsplänen der Bundesländer genannten Zahlungen an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland, die seit 1919 (Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung) beendet werden sollen.
Die Staatsleistungen der Bundesländer (außer Hamburg und Bremen) an die beiden großen Kirchen belaufen sich im Jahr 2017 auf 523.912.215 Euro.
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, wegen der umstrittenen Staatsleistungen an die Kirchen politisch aktiv zu werden. Der Bund sei nicht Schuldner der Staatsleistungen. Vielmehr würden die Zuwendungen an die beiden großen Kirchen von den Ländern aufgebracht, heißt es in einer Antwort der Regierung (18/1110) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/903).
Der Jurist Johann Albrecht Haupt, Mitglied des Beirats der Humanistischen Union, nimmt verschiedene Punkte des Abschlussberichts unter seine kritische Betrachtung, auch den Punkt VI. „Staatleistungen“, den er in zentralen Teilen kritisiert.
In diesem Abschlussbericht werden auch Vorschläge zum Religionsverfassungsrecht und zu den Staatsleistungen formuliert (Seite 33 – 35). Kernpunkte dabei sind die Forderung der Einsetzung einer Expertenkommission durch die Bundesregierung zur Erfassung der Staatsleistungen sowie der unverzügliche Beginn von Gesprächen der Länder mit den katholischen Bistümern und den evangelischen Landeskirchen.