Der Reichsminister des Innern erläutert seinen Kollegen in den Ländern, warum der in Gang gesetzte Abklärungsvorgang in den Stellungnahmen der Länder nicht voran kommt (Schwierigkeiten in Preußen) und äußerst seine Einschätzung, dass es in nächster Zeit wohl nicht zu einer Durchführung der Ablösung kommt.
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Der Reichsminister des Innern Berlin N.W. 40, den 11. Januar 1921
Königsplatz 6
Moltke-Str. 8
I A 31
Auf das Schreiben vom 27. Dezember 1920
– IV 606 –
An die Aufstellung der Grundsätze für die Ablösung der
Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften konnte bisher
nicht herangetreten werden, da die mit Rundschreiben vom 11.
November 1919 erbeten Stellungnahme Preußens noch aussteht.
Für Preußen haben sich bei der Bearbeitung dieser Frage große Schwie-
rigkeiten ergeben, da die Verhältnisse in den einzelnen Provin-
zen außerordentlich verschieden liegen, wie sich daraus ergibt, daß Preußen 7 evangelische Landeskirchen besitzt und 15 katholi-
sche Diözesen preußische Gebietsteile umfassen.
Ich habe erneut den Herrn Preußischen Minister für Wissen-
schaft, Kunst und Volksbildung gebeten, mir baldigst seine Stel-
lungnahme zugegen zu lassen.
Übrigens möchte ich glauben, daß eine Durchführung der Ablö-
sung in nächster Zeit doch wohl nur in den wenigsten Fällen in
Betracht kommen dürfte.
In Vertretung
(pers. Unterschrift)
An
das Thüringische Ministerium für
Volksbildung
in
Weimar
Datei-Download: 1921_01_11_Reichsminister_des_Inneren_an die_Länder