RMI an die Länderministerien

Der Reichsminister des Innern schickt den Vorentwurf eines Gesetzes über die Ablösung der Staatsleistungen an die zuständigen Reichs- und Landesministerien. Er bittet ausdrücklich um zügige Rückantworten und weist ausdrücklich darauf hin, den Entwurf nicht an andere Stellen außerhalb der Regierungen (an die Kirchen?) weiterzugeben.
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Der Reichsminister des Innern                           Berlin N.W. 40, den 25. Mai 1921.
Königsplatz 6
Moltke-Str. 8
I A 6029

In der Anlage beehre ich mich einen Vorentwurf eines Gesetzes über die Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften nebst Begründung zur gefälligen Kenntnisnahmezu übersenden. Mehrere Landesregierungen wünschen dringend, daß das zur Ausführung des Artikels 138 Absatz 1 Satz 2 der Reichsverfassung erforderliche Reichsgesetz alsbald verabschiedet werde. Mit Rücksicht hierauf bitte ich mir Abänderungsoder Ergänzungsvorschläge baldigst zukommen zu lassen. Es erscheint mir erwünscht, zunächst eine möglichst über einstimmende Auffassung zwischen Reichsregierung und Landesregierungen herbeizuführen. Zur Erreichung dieses Zieles halte ich es nicht für zweckmäßig, den Vorentwurf jetzt außer den Reichsressorts, den Landesregierungen und den Bevollmächtigten zum Reichsrat auch noch anderen Stellen mitzuteilen.

In Vertetung
(pers.Unterschrift)
Heinold

An
die Herren Reichsminister
die Landesregierungen ( in Preußen
dem Herrn Ministerpräsidenten sowie
sämtlichen Herren Staatsministern ).

Datei-Download: 1921_05_25_Reichsminister_des_Inneren_an_die_Ministerien