Der Vergleich der Struktur der Staatsleistungen (Personalausgaben und Kirchenregiment) für die katholische Kirche von 1837 und 2011 verdeutlicht die Veränderungen der Zuwendungsempfänger. Gab der bayerische König 1837 drei in etwa vergleichbare Anteile an die Kirchenleitung inkl. Domkapitel (34 %), an die Klosterpfarreien für Unterricht und Seelsorge (36 %) und die Säkularpfarreien für Seelsorge (28 %), so sind 2001 nur noch 18 % für die Kirchenleitung und 81 % für Seelsorgegeistliche und Emeriten.
Zu klären wäre, ob diese Besoldungszuschüsse nicht durch die Einführung der Kirchensteuer aufgrund der Staatlichen Steuerlisten 1919 abgelöst wurden.
Datei (Grafiken) Download: Bayern_Katholische_Kirche_ Vergleich_1837_vs_2011