In Nordrhein-Westfalen werden seit 1949 Staatsleistungen an die beiden Kirchen gezahlt.
Von 1949 bis 2010 summierten sie sich auf 982 Mio.Euro.
2010 beliefen sie sich auf 21 Mio. Euro.
Tabelle-Download: Nordrhein-Westfalen _1949-2010_
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Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
In Nordrhein-Westfalen werden seit 1949 Staatsleistungen an die beiden Kirchen gezahlt.
Von 1949 bis 2010 summierten sie sich auf 982 Mio.Euro.
2010 beliefen sie sich auf 21 Mio. Euro.
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