In Berlin werden seit 1949 Staatsleistungen an die beiden Kirchen gezahlt.
Von 1949 bis 2010 summierten sie sich auf 405 Mio. Euro.
2010 beliefen sie sich auf 11 Mio. Euro
Tabellen-Download: Berlin _1949-2010_
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Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
In Berlin werden seit 1949 Staatsleistungen an die beiden Kirchen gezahlt.
Von 1949 bis 2010 summierten sie sich auf 405 Mio. Euro.
2010 beliefen sie sich auf 11 Mio. Euro
Tabellen-Download: Berlin _1949-2010_
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