In Bayern sind die Staatsleistungen nicht in einer Summe pauschalisiert worden, die mit einer Anpassungsklausel an die Steigerungsraten der Beamtengehälter erhöht wird. Der größte Einzelposten sind die Zuschüsse pro Kopf der Anzahl der Kirchenmitglieder.
Tabellen-Download: Bayern_Steigerungsraten__1949-2010_