In Bayern werden seit 1949 Staatsleistungen an die beiden Kirchen gezahlt.
Von 1949 bis 2010 summierten sie sich auf 3,1 Mrd. Euro.
2010 beliefen sie sich auf 87 Mio. Euro.
Tabelle-Download: bayern-_1949-2010
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Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
In Bayern werden seit 1949 Staatsleistungen an die beiden Kirchen gezahlt.
Von 1949 bis 2010 summierten sie sich auf 3,1 Mrd. Euro.
2010 beliefen sie sich auf 87 Mio. Euro.
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