In Baden-Württemberg werden seit 1950 Staatsleistungen an die beiden Kirchen gezahlt.
Von 1950 bis 2010 summierten sie sich auf 3,3 Mrd. Euro.
2010 beliefen sie sich auf 103 Mio. Euro.
Tabellen-Download: Baden-Württemberg _1950-2010_
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Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
In Baden-Württemberg werden seit 1950 Staatsleistungen an die beiden Kirchen gezahlt.
Von 1950 bis 2010 summierten sie sich auf 3,3 Mrd. Euro.
2010 beliefen sie sich auf 103 Mio. Euro.
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