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Eine Abschaffung der Kirchensteuer würde laut Finanzdirektor des Erzbistums Köln, Hermann Josef Schon, hohe Kosten für den Staat nach sich ziehen. Dieser müsste dann den mit der Kirchensteuer finanzierten Eigenanteil der Kirchen für ihre Kindergärten und Schulen übernehmen, sagte Schon der Kölner Kirchenzeitung. (…)
Schon verteidigte auch die staatlichen Leistungen an die Kirche. Sie seien kein Kaufpreis für den vor langer Zeit enteigneten Besitz, sondern “eine Entschädigung für die Pachten, Mieten oder Erträge, die die Kirche auch heute noch mit diesem Besitz erzielen würde, wäre er noch ihr Eigentum”. Aus Sicht der Kirche wäre es unverantwortlich, auf den Anspruch auf Staatsleistung ersatzlos zu verzichten. Allerdings gebe es selbstverständlich die Bereitschaft, über eine einmalige Abfindung zu sprechen, was den Ländern bereits durch die Weimarer Reichsverfassung auferlegt worden sei.
Link: Erzbistum: Abschaffung der Kirchensteuer würde für Staat teuer