Die Spannweiten der Zahlungen von Staatsleistungen pro Kirchenmitglied sind beträchtlich. Für die katholischen Kirchenmitglieder werden 0,82 Euro (Saarland) bis 59,52 (in Sachsen-Anhalt) bezahlt, für die evangelischen Kirchenmitglieder von 0,85 Euro (Saarland) bis 70,35 (in Sachsen-Anhalt).
Generell erhält die Evangelische Kirche durchgängig (einzige Ausnahme Bayern) pro Kopf der Kirchenmitglieder mehr an Staatsleistungen als die Katholische Kirche hinsichtlich ihrer Mitglieder.
Tabellen-Download: Bundesländer__2010__pro_ Konfessionsmitglieder