Katholischer Nachrichtendienst
Bischof Müller: Es gibt keine “Leistungen des Staates an die Kirchen”, sondern im Gegenteil “Leistungen der Kirche für die Allgemeinheit, die vom Steuerzahler mittels des Staates refinanziert werden.”
Regensburg (kath.net/idea/RV) Erhalten die Kirchen zu viel Geld vom Staat? Über solche vertraglich geregelten Finanzleistungen ist eine Debatte entbrannt, nachdem vor allem einige FDP-Landespolitiker für Kürzungen plädieren. Von den Ländern erhalten nach Angaben des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ (Hamburg) die Kirchen in diesem Jahr etwa 460 Millionen Euro an so genannten Dotationen.
Diese durch Staatskirchenverträge geregelten Zuwendungen basieren auf Entschädigungen für Enteignungen Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Verträge können nicht einseitig gekündigt werden. Die Kirchen betonen, dass es sich nicht um Privilegien handele. Die Kirchen erbrächten dafür Leistungen für die Gesellschaft, etwa im Denkmalschutz oder bei Kindergärten.
Die staatlichen Entschädigungsleistungen für damalige Enteignungen seien „in Wahrheit sehr gering“; sie bezögen sich „meist auf die Baulast kirchlicher Gebäude“. Müller wörtlich: „Der heutige demokratische Staat als Rechtsnachfolger der damaligen absolutistischen Fürstenstaaten zu Beginn des 19. Jahrhunderts zieht allerdings noch viel Gewinn aus den übernommenen Kirchengütern.“