domradio, 18.4.2011
„Kein Darlehen“
Neue Diskussion um Staatsleistungen an Kirchen
Im Gespräch mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erläutert Ansgar Hense vom Bonner Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, was er von diesen Forderungen hält.
KNA: Laut Berechnungen der Humanistischen Union haben die Länder in Folge dieser Vereinbarungen seit 1945 insgesamt rund 14 Milliarden Euro an die Kirchen gezahlt. Für wie seriös halten sie diese Berechnung?
Hense: Die Frage lässt sich nicht einfach beantworten. Bei den in den Landeshaushaltsplänen ausgewiesenen Haushaltsansätzen ist zu beachten, dass diese Leistungen an sämtliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ausweisen und dann sehr genau hinzuschauen ist, wer die Empfänger von Leistungen im einzelnen sind. Die Höhe der Leistungszahlungen soll die Tatsache zum Skandal machen. Für eine einigermaßen seriöse Betrachtung wären die Staatsleistungen und die anderen Religionsförderungen aber auch mit anderen staatlichen Fördermaßnahmen zu vergleichen und in Beziehung zu setzen.