Niedersachsen – Staatsleistungen 1919 – 1949

Im Niedersächsischen Landtag haben die Abgeordneten Frauke Heiligenstadt (SPD) am 25.03.2011 und die Abgeordnete Ina Korter (GRÜNE) am 19. April 2011 eine Kleine Anfrage eingebracht, in der sie u.a. auch nach den in Niedersachsen gezahlten Staatsleistungen von 1949 bis 1949 fragen.

Nach einer ersten Antwort der Landesregierung vom 16. Mai 2011, in der es heißt, dass die Beantwortung dieser Frage „derzeit wegen des unverhältnismäßigen Arbeitsaufwandes nicht möglich“ sei, erfolgt dann am 14. Juli 2011 eine Ergänzung des Kultusministeriums, in der diese gewünschten Informationen detailliert aufgelistet werden.

Dazu heißt es: „Die Recherche im Niedersächsischen Landesarchiv hatte folgendes Ergebnis: Umfang und Struktur der Staatsleistungen an die evangelische und katholische Kirche in der Zeit von 1919 bis 1945 sind in den Ländern Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe sowie in der preußischen Provinz Hannover sehr unterschiedlich gewesen. Im Folgenden werden sie daher getrennt behandelt.“ (Siehe angefügte Landtagsdrucksache)

Für Braunschweig sind diese Zahlungen nach „Vertraglichen Leistungen“ und nach „Zuschuss bzw. Sonstige Verpflichtungen“ unterteilt. Für eine Ablösung der Staatsleistungen wären somit erst einmal nur die „Vertraglichen Verpflichtungen“ maßgebend, bei den anderen Zahlungen müsste die Rechtsqualität noch geprüft werden. Von den IST-Zahlungen, beispielsweise des Jahres 1925 (insgesamt  463.487 Reichsmark) ebenso wie 1938 (insgesamt 416.570,40 Reichsmark) sind nur jeweils 14 % „Vertragliche Leistungen“, die für eine Ablösung nach Art. 138 Absatz Weimarer Reichsverfassung und Art. 140 Grundgesetz ablösefähig wären.

Niedersachsen-DS-16-3684