Die aktualisierte Übersicht der in den Haushaltsplänen der Bundesländer ausgewiesenen „Staatsleistungen“ an die Kirchen, die laut Grundgesetz (Art. 140 i.V. mit Art. 138,1 Weimarer Reichsverfassung) seit mittlerweile 93 Jahren beendet werden sollen, erbringt als Summe für das Jahr 2012 insgesamt 474.915.000 Euro, die die beiden großen ‚Amtskirchen‘ als Zuschüsse für kircheninterne Personalkosten erhalten (Bischofsbesoldung, Kirchenleitung, Priester, etc. ).
Allein seit 1949, seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland sind so bisher (umgerechnet) 14,83 Milliarden Euro vom Staat an die Kirchen geflossen – für Personalzuschüsse. Zusätzlich werden Zahlungen für Baupflichten der Bundesländer geleistet, die nach Bundesländern sehr unterschiedlich sind, sich aber pro Jahr auf weitere rund 50 Millionen Euro belaufen.
Bundesrepublik Deutschland_(1949-2012)_Gesamt_und_Bundesländer