In einer ersten Beratung über die Ablösung der historischen Staatsleistungen an die Kirchen stieß der Gesetzentwurf der Partei DIE LINKE am Donnerstag auf wenig Zustimmung bei den Vertretern der Fraktionen. Nun liegt der Entwurf beim Innenausschuss.
Arik Platzek / diesseits.de / Freitag, 1. März 2013
Enteignungsgleiche Bedingungen, kulturkämpferischer Habitus, einseitiges Diktat, zweifelhafte Verfassungsmäßigkeit, unausgegoren, provokativ: Die Kritik an dem von der Linkspartei vor einem Jahr eingebrachten Gesetzentwurf (Drs. 17/8791) für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der historischen Staatsleistungen, die von den Vertretern der Fraktionen in der ersten Beratung am Donnerstag vorgebracht wurde, fiel unmissverständlich aus. Die vom Entwurf vorgesehene Ablösungsregelung stieß außerhalb der Fraktion der Linkspartei kaum auf Zustimmung.
Einigkeit zeigten die Abgeordneten der Fraktionen entgegen den früheren Stellungnahmen der Bundesregierung immerhin darin, dass das Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen nicht einfach ignoriert werden kann – obwohl genau das in den vergangenen Jahrzehnten der Fall gewesen war. […]
„Alle seriösen Vorschläge beziehen sich auf die 18- bis 25-fache Summe der jährlichen Zahlung als Ablösesumme“, so die Abgeordnete Kerstin Griese, während ihr Parteigenosse Rolf Schwanitz darauf hinwies, dass „angesichts der Tatsache, dass dieser Ablösungsbefehl seit über 90 Jahren nicht eingelöst worden ist, der Begriff der Entschädigung unangemessen ist“ und damit seine Unterstützung für eine ersatzlose Einstellung der Zahlung ausdrückte. […]
Gegen eine Abschlusszahlung in der Höhe des Zehnfachen des bisherigen jährlichen Betrages wandte sich auch der kirchenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Josef Winkler, in einer zu Protokoll gegebenen Stellungnahme. In den Augen des katholischen Grünen-Politikers wäre „die zehnfache Summe als einmalige Abfindung, wie er im Gesetzentwurf der Linken steht, doch ziemlich willkürlich gewählt und ist auch nicht nachvollziehbar begründet.“ Zudem könnten die Länder durch ein Bundesgesetz nicht zur Ablösung der Zahlungen gezwungen werden, hieß es. […]
Der Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen wurde schließlich mit den Stimmen aller Fraktionen außer der Linkspartei an den Innenausschuss des Bundestages überwiesen.