Die Kirchen in Deutschland haben 2015 mehr als eine halbe Milliarde Euro an Staatsleistungen erhalten. Das hat die Deutsche Bischofskonferenz bestätigt. Es geht dabei um Zahlungen des Staates für Vermögensverluste der Kirchen.
Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf Recherchen der „Humanistischen Union“ (HU) berichtet, dass diese Staatsleistungen auf gut 510 Millionen Euro und damit einen Rekordwert angewachsen seien. Die evangelische Kirche erhielt davon fast 298 Millionen, die katholische gut 212 Millionen. Baden-Württemberg zahlte laut Bericht mit insgesamt 114 Millionen Euro die größte Summe, gefolgt von Bayern (93 Millionen) und Rheinland-Pfalz (55 Millionen). In den Stadtstaaten Bremen und Hamburg gibt es keine Leistungen an die Kirchen.
Die Leistungen sind Ersatzzahlungen des Staates für Vermögensverluste der Kirchen, vor allem zur Zeit der Reformation und des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803, bei dem viele Klöster und kirchliche Ländereien verstaatlicht wurden. Seit 1919 gebietet Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung die Ablösung der Staatsleistungen. Das aber ist bis auf Ausnahmen nicht geschehen, auch, weil die Länder hohe Einmalzahlungen an die Kirchen fürchten. Mittlerweile gibt es in mehreren Bundesländern Verhandlungen über eine Rückführung oder Ablösung von Zahlungen. Auch viele Bischöfe haben signalisiert, dass sie zu Verhandlungen bereit sind. Die HU fordert, die Staatsleistungen zu streichen: „Seit 1919 ist genug gezahlt“, sagte Johann-Albrecht Haupt, der für die HU die Zahlen recherchiert hat, der „Süddeutschen Zeitung“. Die meisten Staatskirchenrechts-Experten bezweifeln jedoch, dass dies so einfach möglich ist.
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