In der Kleinen Anfrage heißt es u.a. hinsichtlich der Einsetzung einer Kommission beim Bundesministerium der Finanzen:
„Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag Wolfgang Kubickis, eine Kommission beim Bundesministerium der Finanzen einzurichten, die den Umfang und Wert des im Jahr 1803 verstaatlichten Kirchenbesitzes und die Summe der bisher gezahlten staatlichen Entschädigungen an die Kirchen ermitteln soll?
2. Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer solchen Kommission?
Wenn nein, warum nicht?
3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen von Wolfgang Kubicki im Magazin „FOCUS“ vom 30.Oktober 2013 und die Bereitschaft von Kirchenvertretern, wie Dr.Volker Knöppel, Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, in Verhandlungen über die Ablösung der Staatsleitungen zu treten.
4. Besteht von Seiten der Bundesregierung das Interesse, in Verhandlungen mit den Kirchen über eine Ablösung der Staatsleistungen zu treten, oder plant die Bundesregierung gar in Verhandlungen mit den Kirchen zu treten?
Wenn nein, warum nicht?“