Die Kirchen erhalten 2016 eine Rekordsumme von 510 Millionen Euro an verfassungswidrigen Staatsleistungen – CDU, CSU und SPD sträuben sich im Bundestag trotzdem gegen eine Abschaffung
Patrick Spät / Telepolis
„Alle Jahre wieder feiert man Ostern und die Auferstehung eines Wanderpredigers namens Jesus. Alle Jahre wieder darf man an diesen Tagen nicht tanzen. Immerhin, das Tanzverbot an den Osterfeiertagen gibt’s für umme. Teurer sind da schon die Millionen, die jährlich in den Klingelbeutel der Kirchen fließen: Alle Jahre wieder erhalten die katholische und die evangelische Kirche ihre sogenannten „Staatsleistungen“.
Bis auf Hamburg und Bremen blechen alle Bundesländer an die Kirchen, an der Spitze steht Baden-Württemberg mit über 114 Millionen Euro, es folgen Bayern mit über 93 Millionen Euro und Rheinland-Pfalz mit knapp 55 Millionen Euro.
Aktuellen Zahlen zufolge werden die Kirchen 2016 eine Rekordsumme von 510 Millionen Euro Steuergeldern von den Bundesländern erhalten. Von 1949 bis 2016 haben die Kirchen insgesamt über 16,8 Milliarden Euro nur an Staatsleistungen eingesackt.
Diese Staatsleistungen haben nichts mit den 10 Milliarden Euro Kirchensteuer zu tun, die der Staat von den Steuerzahlerinnen und -zahlern jährlich eintreibt. Bei den Staatsleistungen handelt es sich um längst verjährte Entschädigungszahlungen: Im Jahr 1803 enteignete die Reichsdeputation die Reichskirche und gab hunderte Klöster und Ländereien von fast 100.000 Quadratkilometern an weltliche Fürsten, die ihren Besitz unter Napoleon verloren hatten. Im Gegenzug mussten die Kirchen entschädigt werden.
Das ist nun über 200 Jahre her. Doch auch im Jahr 2016 fühlt sich Vater Staat noch immer unterhaltspflichtig, obwohl Artikel 138 der Weimarer Verfassung ganz klar den Verfassungsauftrag formuliert, dass die Zahlungen abgeschafft werden müssen. Ebendieser Artikel wurde 1:1 ins Grundgesetz (Artikel 140) übernommen, weshalb viele Kirchenkritiker die Staatsleistungen als verfassungswidrig einstufen.“
Quelle: heise/de/telepolis