Bundesrepublik, 1949-2010
Seit 1949, Gründung der Bundesrepublik Deutschland, wurden an die evangelischen Kirchen und die katholischen Bistümer an Staatsleistungen (Personalzuschüsse und Kirchenregiment) bis 2010 insgesamt 13,9 Mrd. Euro bezahlt.
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Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
Seit 1949, Gründung der Bundesrepublik Deutschland, wurden an die evangelischen Kirchen und die katholischen Bistümer an Staatsleistungen (Personalzuschüsse und Kirchenregiment) bis 2010 insgesamt 13,9 Mrd. Euro bezahlt.
Bei Umrechnung der Staatsleistungen pro Kopf der Bevölkerung ist der Spitzenreiter (mit 12,19 € pro Einwohner) nicht, wie manche es wohl angenommen hätten, der Freistaat Bayern, sondern das überwiegend nicht-religiöse Bundesland Sachsen-Anhalt.
Die Spannweiten der Zahlungen von Staatsleistungen pro Kirchenmitglied sind beträchtlich.
Zwischen den Anteilen der Bundesländer an den Staatsleistungen und ihrem Anteil an der Bevölkerung gibt es zum Teil gravierende Unterschiede.
Von den Im Zeitraum 1949 bis 2010 gezahlten Staatsleistungen von 13,6 Mrd. Euro erhielten die katholischen Bistümer 7,5 Mrd. Euro. Die größten Anteile haben Baden-Württemberg (1,7 Mrd. Euro), Niedersachsen (1,0 Mrd. Euro), und Hessen (991 Mio. Euro).
Von den Im Zeitraum 1949 bis 2010 gezahlten Staatsleistungen von 13,6 Mrd. Euro erhielten die katholischen Bistümer 6,4 Mrd. Euro. Die größten Anteile haben Bayern (2,4 Mrd. Euro), Baden-Württemberg (1,6 Mrd. Euro) und Rheinland-Pfalz (900 Mio. Euro).
In Baden-Württemberg werden seit 1950 Staatsleistungen an die beiden Kirchen gezahlt. Von 1950 bis 2010 summierten sie sich auf 3,3 Mrd. Euro. 2010 beliefen sie sich auf 103 Mio. Euro.