Bayern, 1949-2010
In Bayern werden seit 1949 Staatsleistungen an die beiden Kirchen gezahlt. Von 1949 bis 2010 summierten sie sich auf 3,1 Mrd. Euro. 2010 beliefen sie sich auf 87 Mio. Euro.
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Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
In Bayern werden seit 1949 Staatsleistungen an die beiden Kirchen gezahlt. Von 1949 bis 2010 summierten sie sich auf 3,1 Mrd. Euro. 2010 beliefen sie sich auf 87 Mio. Euro.
Nur im Freistaat Bayern werden die Zahlungsempfänger der rund 87 Mio. Euro bayerischer Staatsleistungen (Personalzuschüsse und Kirchenregiment) detailliert im Haushaltsplan aufgelistet. Die Ansätze für 2010.
Auch wenn die Staatsleistungen in Bayern nicht pauschalisiert an den Anstieg der Beamtenbesoldungen angepasst werden, zeigen sie Steigerungsraten.
Nur im Bundesland Bayern werden auch die Kirchenbaulasten – als Teil der Staatsleistungen des Landes – detailliert im Haushaltsplan aufgelistet.
In Berlin werden seit 1949 Staatsleistungen an die beiden Kirchen gezahlt. Von 1949 bis 2010 summierten sie sich auf 405 Mio. Euro. 2010 beliefen sie sich auf 11 Mio. Euro.
In Brandenburg werden seit 1992 Staatsleistungen an die beiden Kirchen gezahlt. Von 1992 bis 2010 summierten sie sich auf 184 Mio. Euro. 2010 beliefen sie sich auf 11 Mio. Euro.
In Hessen werden seit 1949 Staatsleistungen an die beiden Kirchen gezahlt. Von 1949 bis 2010 summierten sie sich auf 1,4 Mrd. Euro. 2010 beliefen sie sich auf 44 Mio. Euro.