Schleswig-Holstein, 1949-2010
In Schleswig-Holstein werden seit 1949 Staatsleistungen an die beiden Kirchen gezahlt. Von 1991 bis 2010 summierten sie sich auf 375 Mio. Euro. 2010 beliefen sie sich auf 12 Mio. Euro.
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Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
In Schleswig-Holstein werden seit 1949 Staatsleistungen an die beiden Kirchen gezahlt. Von 1991 bis 2010 summierten sie sich auf 375 Mio. Euro. 2010 beliefen sie sich auf 12 Mio. Euro.
In Thüringen werden seit 1991 Staatsleistungen an die beiden Kirchen gezahlt. Von 1991 bis 2010 summierten sie sich auf 308 Mio. Euro. 2010 beliefen sie sich auf 21,5 Mio. Euro.
Der historische Vergleich zeigt die Strukturveränderungen und die mögliche Fragwürdigkeit.
Diese Zahlungen sind Größenordnungen – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Sie zeigen an, dass in diesen dreißig Jahren eine Größenordnung von 2 Mrd. Euro an die beiden Kirchen gezahlt wurden.
In Preußen wurden in den Jahren 1919 – 1948 rund 4,8 Mrd. Euro an Staatsleistungen an die evangelische und die katholische Kirche bezahlt.
Auch in der DDR wurden Staatsleistungen an die Kirchen bezahlt. Sie beliefen sich auf durchschnittlich 15,4 Mio. Mark der DDR pro Jahr, mit einer Schwankungsbreite von 12,0 Mio. (1956 ff.) bis 20,2 Mio. Mark (1981). Insgesamt wurden in den 41 Jahren Existenz der DDR rund 630 Mio. Mark bezahlt.