Reichskanzlei zur Wiedervorlage
Im Büro des Staatssekretärs in der Reichskanzlei wird ein Aktenvermerk zur Kenntnisnahme des übersandten Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen angelegt, dessen „Wiedervorlage“-Termine erst drei Wochen, dann drei Monate betragen und Ende Dezember 1924 enden.