Reichskonkordat
Im Reichskonkordat 1933 wird im Artikel 18 wird für die Ablösung der Staatsleistungen ein freundschaftliches Einvernehmen vereinbart.
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Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
Historische Hintergründe zur Verflechtung von Staat und Kirchen
Im Reichskonkordat 1933 wird im Artikel 18 wird für die Ablösung der Staatsleistungen ein freundschaftliches Einvernehmen vereinbart.
Theodor Heuss berichtet, warum die Staatspartei und das Zentrum dem Ermächtigungsgesetz zustimmen.
Ende März 1924 wird nach mehrjährigen Verhandlungen ein Konkordat zwischen dem Papst und dem Land Bayern vereinbart. Art. 10 enthält Vereinbarungen zu den Staatsleistungen.
Der Reichsminister des Innern erläutert Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Artikel 138 und 173 der Reichsverfassung.
Das Thüringische Finanzministerium leitet den Vorentwurf des Ablösegesetzes an die Gebietsregierungen weiter.
Der Reichsminister des Innern hat in seinem Hause den Vorentwurf eines Gesetzes über die Ablösung der Staatsleistungen erarbeiten lassen…
Der Reichsminister des Innern schickt den Vorentwurf eines Gesetzes über die Ablösung der Staatsleistungen und bittet um Vertraulichkeit.