Reichsdeputationshauptschluss

Der Reichsdeputationshauptschluss ist als eine Art Protokoll zu betrachten, mit dem alle Gebietsveränderungen und Übereignungen anlässlich der Aufhebung der letzten geistlichen Territorien in Deutschland detailliert erfasst wurden. Als Ausgleich gab es nichts, außer, dass die weltlichen Fürsten ihren gleichfalls adeligen Kollegen auf den Bischofssitzen (und ihrem engeren Hofstaat) bis zu ihrem Lebensende eine Apanage aussetzten und die Baulast für die Hohen Domkirchen auf die Fürsten übergingen. Insofern gibt es aufgrund des Reichsdeputationshauptschluss keinerlei Begründung für Entschädigungen.

Bayern, Konkordat 1817

In den Artikeln IV, V und VI enthält das Konkordat die genaue Festlegung der Auszahlungen aus den Erträgen der zu schaffenden Fonds und Güter in Verwaltung der Erzbischöfe, Bischöfe und Mitglieder des Domkapitels. Eine Umwandlung dieser Erträge in direkte Geldbesoldungen wird ausdrücklich untersagt.