Kirchen erhalten so viel Geld vom Staat wie nie
Mehr als eine halbe Milliarde Euro haben die Länder 2015 an die Kirchen überwiesen. Die Zahlung geht auf ein Gesetz von 1919 zurück.
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Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
Mehr als eine halbe Milliarde Euro haben die Länder 2015 an die Kirchen überwiesen. Die Zahlung geht auf ein Gesetz von 1919 zurück.
In einem Interview betont der Finanzdirektor des Erzbistums Köln, hinsichtlich der Staatsleistungen: „Das ist zwar vertraglich alles sauber und rechtlich abgesichert, aber es ist politisch nicht mehr vermittelbar.“
1. Rückerstattungsansprüche 4 2. Sonderstellung der Konkordate 4 3. Rechtscharakter des Reichskonkordats 4 4. Heutige Geldwerte 6 5. Berechnung nach Diskontsatz / Basiszins 6 6. Berechnung nach Kaufkraft …