de Wall: Ewige Rente?
Heinrich de Wall: Die Staatsleistungen der Bundesländer sind als Geldzahlungen nicht an Gegenleistungen gekoppelt. Entschädigungslose Beendigung nicht zulässig.
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Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
Heinrich de Wall: Die Staatsleistungen der Bundesländer sind als Geldzahlungen nicht an Gegenleistungen gekoppelt. Entschädigungslose Beendigung nicht zulässig.
Auf die Anfrage des Bundestagsabgeordneten Raju Sharma hinsichtlich der Erfüllung des Verfassungsauftrages für ein Grundsatzgesetz des Bundes, antwortet die Bundesregierung, dass dafür derzeit kein Bedarf bestehe.
Michael Droege erläutert, warum nach 1919 neu begründete Staatsleistungen eine Legitimation durch aus der säkularen Verfassung zu gewinnende Zwecksetzungen bedürfen.
Gerhard Czermak gibt anlässlich 200 Jahre Reichsdeputationshauptschluss einen Überblick über juristische Fragen zur Umsetzung des Art. 138, 1 WRV.
Humanistische Union fordert Erfüllung des Verfassungsauftrages und die Ablösung der Staatsleistungen.
Ende März 1924 wird nach mehrjährigen Verhandlungen ein Konkordat zwischen dem Papst und dem Land Bayern vereinbart. Art. 10 enthält Vereinbarungen zu den Staatsleistungen.
Der Reichsminister des Innern hat in seinem Hause den Vorentwurf eines Gesetzes über die Ablösung der Staatsleistungen erarbeiten lassen…