Staatsleistungen 2017
Die Staatsleistungen der Bundesländer (außer Hamburg und Bremen) an die beiden großen Kirchen belaufen sich im Jahr 2017 auf 523.912.215 Euro.
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Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
Die Staatsleistungen der Bundesländer (außer Hamburg und Bremen) an die beiden großen Kirchen belaufen sich im Jahr 2017 auf 523.912.215 Euro.
Die aktualisierte Übersicht der in den Haushaltsplänen der Bundesländer ausgewiesenen „Staatsleistungen“ an die Kirchen, die laut Grundgesetz (Art. 140 i.V. mit Art. 138,1 Weimarer Reichsverfassung) seit mittlerweile 93 Jahren beendet …