SL-Teil 3: Enstehung und Eigenart
Staatsleistungen an die Kirchen, Teil 3: Fragen der Entstehung der Staatsleistungen und ihrer Eigenart.
Informationsportal Staatsleistungen
Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
Staatsleistungen an die Kirchen, Teil 3: Fragen der Entstehung der Staatsleistungen und ihrer Eigenart.
Seit Sommer 2010 hat Johann-Albrecht Haupt (Humanistische Union) sich bemüht, die seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland gezahlten Staatsleistungen mithilfe der Auskünfte der zuständigen Länderministerien bzw. der Kirchen zu erfassen. Seine negativen Erfahrungen schildert er in diesem Bericht.
Auch in der DDR wurden Staatsleistungen an die Kirchen bezahlt. Sie beliefen sich auf durchschnittlich 15,4 Mio. Mark der DDR pro Jahr, mit einer Schwankungsbreite von 12,0 Mio. (1956 ff.) bis 20,2 Mio. Mark (1981). Insgesamt wurden in den 41 Jahren Existenz der DDR rund 630 Mio. Mark bezahlt.
In den Artikeln IV, V und VI enthält das Konkordat die genaue Festlegung der Auszahlungen aus den Erträgen der zu schaffenden Fonds und Güter in Verwaltung der Erzbischöfe, Bischöfe und Mitglieder des Domkapitels. Eine Umwandlung dieser Erträge in direkte Geldbesoldungen wird ausdrücklich untersagt.