RMI an Religionsgesellschaften über Notstandssummen
Der Reichsminister des Innern übermittelt an die führenden Vertreter der katholischen wie der evangelischen Kirche in Deutschland den Beschluss des Reichstages vom 6. Juli 1923, den Kirchen eine Notstandsumme von 38,25 Milliarden Mark aus Reichsmitteln zur Verfügung zu stellen, schlägt technische Wege vor und bittet um umgehende Kontoangaben zwecks Überweisung.