RMI: Staatsleistungen sind besonderes Recht
Der Reichsminister des Innern, Dr. Karl Jarres (DVP), Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Wilhelm Marx (Zentrum), betont gegenüber dem Staatssekretär in der Reichskanzlei, dass die Staatsleistungen unter besonderem Verfassungsschutz stehen und nicht unter die Bestimmungen der 3. Steuernotverordnung fallen.