Bayern, Konkordat 1924
Ende März 1924 wird nach mehrjährigen Verhandlungen ein Konkordat zwischen dem Papst und dem Land Bayern vereinbart. Art. 10 enthält Vereinbarungen zu den Staatsleistungen.
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Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
Ende März 1924 wird nach mehrjährigen Verhandlungen ein Konkordat zwischen dem Papst und dem Land Bayern vereinbart. Art. 10 enthält Vereinbarungen zu den Staatsleistungen.
Mit Art. 137, 1 wird die institutionelle Trennung von Staat und Kirche bestimmt und in Art. 138, 1 die finanzielle Trennung, für die bestehende Vereinbarungen abgelöst werden sollen. Art. 173 bestimmt als Übergangslösung, dass vor dem Erlass eines Grundsatzgesetzes des Reiches nicht abgelöst werden darf.
In der 59. Sitzung der Verfassungsgebenden Nationalversammlung werden die in den Ausschüssen beratenen und erstellten Verfassungsartikel zu „Religion und Religionsgesellschaften“ und abgestimmt.
Gründung der Deutschen Demokratischen Partei. Die DDP setzte sich wohl (neben der SPD) am stärksten für die parlamentarische Demokratie und die faire Trennung von Staat und Kirche ein. Insbesondere der Pfarrer und Abgeordnete Friedrich Naumann spielte in der Programmatik von „Freie Kirche im Freien Staat“ eine herausragende Rolle.
Schreiben der Humanistischen Union an die neugewählten Mitglieder des Bundestages
Auf einer gemeinsamen Tagung in München fordern die Humanistische Union und die Petra Kelly Stiftung die Trennung von Staat und Kirche in Deutschland.
Die katholische Bischofskonferenz übermittelt dem Reichspräsidenten und der Reichsregierung ihr schmerzliches Bedauern über Bestimmungen in der verabschiedeten Reichsverfassung, die Eingriffe in die unveräußerlichen Rechte der Kirche bedeuten.